Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der OÖ WASSER Genossenschaftsverband (kurz OÖ WASSER) vermittelt Waren und Dienstleistungen ohne Zwischenhandel zu den AGB der Lieferfirmen.

Schäden, Lieferverzögerungen und Verrechnungsprobleme mit den Lieferfirmen

Für Schäden, Lieferverzögerungen und Verrechnungsprobleme mit den Lieferanten haftet OÖ WASSER nicht, ist aber gerne bereit, zwischen Käufer und Lieferant zu vermitteln.

Dienstleistungen durch OÖ WASSER

Für Dienstleistungen durch OÖ WASSER gelten die jeweils akutell gültigen Stundensätze, Pauschalen und Fördersätze, die durch den Vorstand und Aufsichtsrat von OÖ WASSER beschlossen wurden. Einige Waren werden aus wirtschaftlichen Gründen für den Käufer durch OÖ WASSER angekauft und ohne Gewinn an unsere Käufer weiterverkauft.

Preise

Es gelten die angegebenen Preise. Druck- und Satzfehler sind nicht auszuschließen. OÖ WASSER und seine Lieferanten berechnen die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise.

Lieferfristen

Die Lieferfrist beginnt am Tag, an dem Übereinstimmung über die Bereitsstellung zwischen dem Besteller und dem Lieferanten schriftlich vorliegt. Die Einhaltung von zugesagten Lieferfristen setzt technische Klärung in allen Einzelheiten voraus. Durch bestimmte Umstände (wie Betriebsurlaub der Lieferanten,...) können übliche Lieferfristen überschritten werden. OÖ WASSER bekannte Lieferverzögerungen werden dem Besteller umgehend mitgeteilt. Im Falle von Lieferverzögerungen über 4 Wochen besteht für den Besteller ein Rücktrittsrecht von der Bestellung (ausgenommen Sonderanfertigungen)

Mehrwertsteuerausweisung

OÖ WASSER ist nicht steuerlich veranlagt und darf aus diesem Grund keine Rechnungen mit Mehrwertsteuer-Ausweisung ausstellen.

Zahlungsbedingungen

Es gilt eine Zahlungsfrist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung. Die Zahlung kann ausnahmslos durch Bank-Überweisung erfolgen.

Einsprüche gegen Rechnungsinhalt bzw. Rechnungshöhe sind binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt zulässig. Ausständige Zahlungen werden nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz gehandhabt. Skontoabzüge sind unzulässig. Ungerechtfertigte Abzüge werden nachgefordert. OÖ WASSER behält sich den Zuschlag von Mahn- und Verzugszuschlägen vor.

Eigentumsvorbehalt

Unsere Lieferungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen in unserem Eigentum. Bei Warenvermittlungen bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen im Eigentum der Lieferanten.

Versand

Der Versand von Waren erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Soweit über den Transport keine Vereinbarungen getroffen wurden, bestimmt OÖ WASSER den Transportweg und das Transportmittel nach bestem Ermessen. Lieferungen an genannte Ersatzadressen gelten als zugestellt. Der Besteller verpflichtet sich, die gelieferten Waren am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit abzunehmen.

Rücklieferungen von Altzählern

Für die Anrechnung von Altrählerrückgaben ist die Rücklieferung innerhalb von 4 Wochen ab der Ausgabe von Tauschzählern an OÖ WASSER erforderlich. Allenfalls müssen die Wasserzähler zum Neupreis verrechnet werden und werden Altzähler nicht mehr angenommen.

Gerichtsstand und Erfüllungsort

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Linz

Ausschluss von unseren Dienstleistungen

Mitglieder-Wassergenossenschaften deren Mitgliedsbeiträge an OÖ WASSER ausständig sind, haben keinen Anspruch auf angebotene Leistungen und Förderungen.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Stand: Jänner 2020