Energiekostenzuschuss

 

Mit dem Energiekostenzuschuss sollen energieintensive Unternehmen mit einer Förderung in der Höhe von 30 Prozent ihrer Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe unterstützt werden. Die Förderung ist in einem Stufenprogramm geregelt – ab der Stufe 2 können nur mehr Strom und Erdgas gefördert werden. Die Förderrichtlinien liegen derzeit bei der EU-Kommission zur Notifikation, eine Genehmigung derselben wird vom Ministerium in den nächsten Tagen erwartet.


Zusammenfassung (Veröffentlichung der Förderrichtlinie bleibt abzuwarten):
• Förderungszeitraum: Energie-Mehrkosten für den Zeitraum 1. Februar 2022 bis 30. September 2022.
• Förderfähig: energieintensive, gewerbliche und gemeinnützige Unternehmen.
• Nicht förderfähig: Unternehmen aus dem Bereich Banken- und Finanzierungswesen, Energieproduktion, Mineralölverarbeitung, land- und forstwirtschaftliche Urproduktion sowie Unternehmen, die gemäß volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung als staatliche Einheit gelten.
• Energieintensiv: Energie- und Strombeschaffungskosten belaufen sich auf mindestens 3% des Produktionswertes (bzw. des Umsatzes). Dieses Kriterium soll für Stufe 1 gelten, eventuell noch weitere (oder andere) Kriterien für die Stufe 2 bis 4.
• Produktionswert: Umsatz (inkl. unmittelbar an den Preis des Erzeugnisses geknüpfte Subventionen) plus/minus Vorratsveränderungen bei un/fertigen Erzeugnissen und zum Wiederverkauf erworbene Waren und Dienstleistungen minus Käufe von Waren und Dienstleistungen zum Wiederverkauf.
• Handelt es sich um ein Unternehmen dessen Jahresumsätze EUR 700.000 nicht übersteigen, so entfällt das 3%-Energieintensitätskriterium.
• Vier Förderstufen: Stufe 1 (max. EUR 400.000,--), Stufe 2 (max. 2 Mio. EUR), Stufe 3 (max. 25 Mio. EUR) und Stufe 4 (max. 50 Mio. EUR). Stufe 3 und 4 nur, wenn durch hohe Energiekosten ein Betriebsverlust verursacht wurde.
• Um eine zielsichere Unterstützung sicherzustellen und Doppel- oder Überförderung zu vermeiden, ist unter anderem eine Bestätigung durch einen Steuerberater vorgesehen: etwa zur Einstufung als energieintensives Unternehmen aber auch zu den verbrauchten Energien und zur Höhe der Mehr-Aufwendungen.
• In einer Pressekonferenz nach dem Ministerrat vom 28.9.2022 wurde unter anderem noch folgende Anspruchsvoraussetzung genannt: Für das Jahr 2022 soll an Vorstände und Manager von Unternehmen, die Energiekostenzuschuss bekommen, kein oder nicht mehr als die Hälfte des Bonus des Vorjahres ausgezahlt werden.

Ab Montag, 07.11.2022 bis 21. November 2022 ist eine Voranmeldung für Unternehmen im Fördermanager der aws (Austria Wirtschaftsservice) möglich. Diese Voranmeldung ist für die spätere Antragstellung des Energiekostenzuschusses verpflichtend.

Fragen und Antragstellung unter folgenden Link:

https://www.aws.at/ukraine-krieg-sonder-foerderungsprogramme/aws-energiekostenzuschuss/

 

 

zurück